Wissenswertes
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Wussten Sie, dass man „haushaltsnahe Dienstleistungen“ nach §35a EStG von der Steuer absetzen kann? 20 Prozent der Stundenlohnarbeiten können Sie sich so wieder holen. Gerne weisen wir diesen Betrag für sie extra in der Rechnung aus.
Sie haben Größeres vor? Schauen Sie doch mal, ob für Ihr Projekt nicht Fördermittel zur Verfügung stehen. Einfach unter http://www.foerderdatenbank.de Stadt, Privatperson und Wohnungsmodernisierung eingeben
Bevor wir wegen einer Schimmelsanierung kommen müssen, erfahren Sie in der Broschüre „Gesundes Raumklima“ der Verbraucherzentrale vieles über richtiges Heizen und Lüften